Projektaufruf Kleinprojekte
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Neue Fördermöglichkeiten für Kleinprojekte 2026 im ‚Südlichen Paderborner Land‘ – Projektideen jetzt einreichen! Was sind Kleinprojekte? Mit dem Förderprogramm „Kleinprojekte/Regionalbudget“ stehen der LEADER-Region ‚Südliches Paderborner Land‘ im Jahr 2026 wieder zusätzliche Fördermittel zur Verfügung. Projektträger können durch die Förderung kleinere Projekte von jeweils max. 20.000 € Gesamtkosten in der Region umsetzen. Die Förderung funktioniert wie bei LEADER: Die Akteure der Region können - und sollen - selbst Projektideen entwickeln. Gefördert werden gemeinwohlorientierte investive Maßnahmen, von der Unterstützung bei der Jugendpflege bis hin zu Infrastrukturmaßnahmen im Freizeitbereich. Finanziert wird dieses Förderprogramm aus Mitteln des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH). Es steht in NRW ausschließlich den LEADER-Regionen zur Verfügung und erlaubt Projektförderungen bis 80%. Die restlichen 20% müssen aus Eigenmitteln des Projektträgers kommen. In Summe steht uns im ‚Südlichen Paderborner Land‘ ein Fördermittel-Budget von (insgesamt voraussichtlich ) 200.000 € für alle Kleinprojekte zur Verfügung. Je nach Anzahl der eingehenden Projektanträge kann es daher sein, dass nicht alle Anträge berücksichtigt werden können. Alle eingehenden Projektanträge werden daher durch die 'Lokale Aktionsgruppe' (LAG: Entscheidungsgremium der Region) nach Qualitätskriterien bewertet und somit in ein Ranking gesetzt. Bei der angesprochen 80% Förderung können somit Projekte im Wert von über 310.000 € umgesetzt werden. Bei Überzeichnung des Fördertopfes kann es jedoch sein, dass nicht alle Projekte umsetzbar sein werden. Sie haben eine Projektidee? Sprechen Sie uns an!!!
Übersicht: Förderbedingungen Gefördert werden Projekte, die die Lebensqualität der Menschen in den ländlichen Gebieten positiv und nachhaltig beeinflussen. Dies können Maßnahmen im sozialen oder kulturellen Bereich, in der Landwirtschaft, im Umweltschutz oder im Tourismus sein. Projekte können sowohl von Vereinen und Verbänden als auch von Privatpersonen getragen werden. Auch die fünf beteiligten Kommunen können Projektträger sein. Wichtig ist zudem, es können nur Kleinprojekte gefördert werden, die uneingeschränkt öffentlich zugängliche, beziehungsweise öffentlich nutzbare Maßnahmen beinhalten. Projektanträge mit Maßnahmen, die zum reinen Eigennutz des Antragsstellers erfolgen, sind demnach nicht förderfähig. Ausgeschlossen bei der Förderung sind zudem Projekte, die im Bereich der Energieerzeugung oder -steuerung bzw. -optimierung angesiedelt sind. Zusammenfassung des Kleinprojekteprogramms:
Projektideen bitte bis zum 30. März 2026 (Bewerbungsende) an unser Büro! |
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